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Die häufigsten Fragen & Antworten
Nein, die allermeisten Stromzähler sind saldierend. Das bedeutet, dass der Stromzähler die Verteilung selbstständig regelt und Sie sich nicht darum kümmern müssen, an welche Phase das Balkonkraftwerk Strom liefert und an welcher Phase Strom verbraucht wird.
Es gibt eine Empfehlung der VDE (Verbund der Elektrotechnik), die die Nutzung einer Einspeisesteckdose empfielt. Es gibt aber kein Gesetz oder Vorschrift, das solch eine Steckdose verwendet werden muss.
Nein, das funktioniert aufgrund der VDE 4105 nicht. Diese gibt vor, das das Gerät innerhalb von Sekundenbruchteilen ausschalten muss, sobald der Netzstecker gezogen wird.
Für die Module ist es natürlich optimal eine direkt Südausrichtung mit 30-60 Grad (zur Wagerechten) zu haben. Aber auch eine Ausrichtung nach Ost oder West macht Sinn.
Der Gesetzgeber hat 2019 mit der Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105 geregelt das jeder ein Balkonkraftwerk mit bis zu 600 Watt anmelden darf und das ganz ohne das Sie dazu einen Elektroinstallateur benötigen.
Es ist keine Genemigung erforderlich. Die Höchstleistung des Kraftwerkes darf 600 Watt nicht übersteigen.
Wenn Sie das Balkonkraftwerk anmelden wollen, dann brauchen Sie einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Denn andernfalls würde der Zähler rückwärts laufen, wenn Ihr Balkonkraftwerk mehr Strom produziert als Ihr Haus oder Wohnung verbraucht. Das ist natürlich nicht erlaubt.
Schauen Sie im Zählerschrank nach was Sie für ein Modell haben, und geben Sie die Modellbezeichnung in eine Suchmaschine ein.Haben Sie noch einen alten Zähler ohne Rücklaufsperre, dann rufen Sie einfach bei Ihrem Netzbetreiber an,und der Zähler wird meist unkompliziert und kostenlos getauscht.
Der erste Schritt ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungsAssistentInfo?typ=1394
Der zweite Schritt ist die Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber.
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